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Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht kann es schnell kompliziert werden - von Bußgeldern über Führerscheinentzug bis hin zu Unfallschäden. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte auf der Straße zu schützen und Klarheit in schwierigen Situationen zu schaffen.

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Verkehrsunfall - Was nun?

Rechtsanwalt André Müller in Meerbusch

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann sollte Sie Ihr dritter Weg – nach möglicherweise erforderlichen Besuchen beim Arzt und in einer Werkstatt – zum Rechtsanwalt führen. Bei der Regulierung von Unfallschäden sind zahllose Details zu beachten zu denen Sie gut beraten sein müssen. Und dieser Rat ist nicht teuer: In den meisten Fällen werden die Rechtsanwaltskosten vom Unfallgegner oder einer Rechtsschutzversicherung getragen.

 

Ich erledige für Sie die komplette Abwicklung der Unfallschäden – von der Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungen bis hin zur Schadensersatzklage sind Ihre Schadensfälle bei mir in besten Händen.

 

Langjährige Erfahrung und eine effektive und professionelle Bearbeitung aller Verkehrssachen machen sich bezahlt – und so verhindern wir gemeinsam, dass Sie von Versicherungen um Ihre berechtigten Ansprüche gebracht werden.

Bußgeldsachen

Sie werden einer Verkehrsstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt, weil die Polizei Sie beispielsweise „geblitzt“ hat, Sie bei „rot“ über die Ampelgefahren sind oder Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben?

 

Dann finden Sie einige Zeit später einen so genannten Anhörungsbogen in Ihrem Briefkasten. Schon beim Ausfüllen dieses Formulars können Fehler unterlaufen, die später erhebliche Folgen – zum Beispiel den Verlust Ihres Führerscheins – haben können.

 

Ich verteidige Sie in allen Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, von der Einsicht in die Ermittlungsakte über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bis zum Gerichtstermin über die Entscheidung des Einspruchs. Dabei helfe ich Ihnen, das Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Denn durch anwaltliches Geschick und Erfahrung lässt sich ein Fahrverbot verkürzen – oder sogar verhindern.

Tacho

Hinweis: Ersatzfähige Unfallschäden

Reparatur Auto nach Unfall
  • Sachschaden am Fahrzeug

  • Merkantile Wertminderung

  • Gutachterkosten (nicht hingegen Kosten für Kostenvoranschlag)

  • Mietwagenkosten

  • Nutzungsausfall

  • Heilbehandlungskosten und Zuzahlungen

  • Schmerzensgeld

  • Haushaltsführungsschaden

  • Schäden an anderen Gegenständen

  • Ummeldekosten

  • Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung

  • Telefon, Porti, Taxikosten etc. (soweit veranlasst)

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